Wenn Sie ein Grundstück besitzen ist es egal, ob Sie Straßenausbaubeiträge schon einmal für die Instandsetzung Ihrer Straße bezahlt haben oder nicht.
Weil: Wenn es der Kommune einfällt, können Sie jederzeit und mit den unterschiedlichsten Begründungen mit solchen Beiträgen erstmals, wiederholt oder jährlich wiederkehrend erschreckt und belastet werden.
Jeden kann es treffen!
Selbst wenn die Straßenausbaubeitragssatzung aufgehoben wurde, kann sie jederzeit durch den Stadtrat wieder neu beschlossen werden, und Sie zahlen – eventuell sogar rückwirkend.
Die Begründungen können vielfältig sein: Die Straße wird, weil langjährig keine Reparaturen erfolgt sind, „grundhaft“ – so das Wort für Vollausbau, also mit Unterbau - erneuert. Oder das Kabel für die Straßenbeleuchtung nebst Lampen wird, obwohl sicherheitstechnisch nachgewiesen noch jahrelang haltbar, ausgewechselt. Oder die Straße wird erneuert und verbreitert, weil in der Nähe ein Ausbau stattfinden soll, zu dem man eine breitere Zufahrt benötigt. Oder...; wir haben, bitteschön, genügend unangenehme Beispiele parat.
Die Kosten können von 500 € bis zu erschreckenden 150 000 € reichen. Auch hierfür gibt es Beispiele.
Sie könnten vorher informiert werden. Das ist jedoch keine Pflicht.
Denn es geht auch so: Am 3. Advent erhalten Sie überraschend einen Beitragsbescheid von einem Ausbau Ihrer Straße, der vor 5 1/2 Jahren stattgefunden hat. Und Sie haben innerhalb von vierzehn Tagen zu zahlen - nachweislich in Dresden passiert.
Oder wie aktuell in Thüringen: Die Kommunen, die bisher keine Straßenausbaubeiträge verlangt haben, sollen diese auf 13 Jahre rückwirkend von den Anliegern eintreiben.
Übrigens: In Dresden wurde nach mannigfaltigen Aktionen der Bürgerinitiative die Straßenausbaubeitragssatzung aufgehoben. Ab dem 19.09.2012 wurde sie in Berlin aufgehoben.
Ab 2015 gilt das auch für die Stadt München.
Siehe auch: wiederkehrende Beiträge
Siehe auch: zwei Verfassungsbeschwerden
Siehe auch: die zeitnahe Instandsetzung
Wir hoffen dazu, dass alle im eigenen Interesse kräftig mitziehen und mithelfen möglichst viele Mitstreiter in allen Bundsländern zu sammeln.
Rufen Sie einfach bei uns an, wenn irgendwelche Probleme Sie drücken oder Sie Informationen nötig haben. Auch Hinweise und Informationen nehmen wir gern entgegen.
Wenn Sie sich gleich fachgerecht beraten lassen wollen,
können wir Ihnen in konkreten Einzelfällen bei der Wahl einer Anwaltskanzlei im jeweiligen Bundesland
behilflich sein.
Spezielle Auswahlthemen sind:
- Straßenausbaubeiträge
- wiederkehrende Straßenausbaubeiträge
- rückwärtige Erschließungsbeiträge
- Wasser, Abwasser
Gut beraten ist man, wenn man im Vorhinein alle Unterlagen sammelt und Sie dann zur Verfügung hat.
Dazu sind auch Akteneinsichten bei den Ämtern nötig. Die sind jedoch nach unseren Erfahrungen mit Widerständen der Ämter gepflastert werden widerwillig und unvollkommen herausgegeben und teilweise sogar unrechtmäßig verweigert.
Natürlich gibt es das Informationsfreiheitsgesetz, das Akteneinsicht garantiert. Es ist aber nicht in allen Bundesländern ratifiziert, so dass das des Bundes gilt.
Eine grobe Übersicht zu möglichen Akteneinsichten:
Im Straßentiefbauamt:
- Straßenakte – können alle einsehen
- Hausakte - nur Eigentümer
Im Stadtarchiv oder Rechtsamt:
- alte Gemeindeprotokollbücher - bis 1930 handgeschrieben
- alte Fluchtlinienpläne
im Katasteramt
- Übereignungen der Straßenfläche
Stadtplanungsamt:
- Fluchtlinienpläne öffentliche Wege und Gewässer
Zeitungsanzeigen aus der Zeit besorgen mit amtlichen Mitteilungen
Erläuterungen, insbesondere für rückwärtige Erschließungsbeiträge:
Ein Fluchtlinienplan ist historisch in Preußen ein Werkzeug der Bauleitplanung gewesen.
Im Fluchtlinienplan werden Fluchtlinien festgesetzt, die eine Abgrenzung der Straßen und Plätze
von den sonstigen Flächen darstellen.
Zunächst war die Aufstellung der Fluchtlinienpläne Aufgabe der Baupolizei
(Bau-Polizei-Ordnung für Berlin und den weiteren Polizeibezirk vom 21. April 1853).
Die Gemeinden wurden nicht miteinbezogen.
Eine stärkere Beteiligung der Gemeinden an der Fluchtlinienplanung sah erstmals ein Erlass zur Aufstellung städtischer Bebauungspläne (1855) des Preußischen Ministeriums für Handel vor.
Mit dem als Preußisches Fluchtliniengesetz bezeichneten Gesetz (historisch auch Straßen- und Baufluchtengesetz), dass die Anlegung und Veränderung von Straßen und Plätzen in
Städten und ländlichen Ortschaften vom 2. Juli 1875 (GS S. 561)[1] vorsah, gingen die Planungen
an die Gemeinden über.
Bürgerinitiativen als Mitglied im AVgKD nach Postleitzahlen sortiert:
BI zum Ausbau der Maxdorfer Strasse in Köthen
Dr. Dieter Junghans
(03496) 211458
06366 Köthen – Sachsen-Anhalt
dr.dieter.junghans(at)t-online.de
Bürgerforum Leben-Wohnen-Umwelt e.V.
Uwe Raubold
(0365) 5529034
0160 96725847
07546 Gera - Thüringen
Wasserbürger für gesundes , preiswertes Wasser
Thomas Rudek
(030) 2613389 (AB)
10969 Berlin - Berlin
info(at)berliner-wasserbuerger.de
http://berliner-wasserbuerger.de
Bürgerinitiative Hambühren
Egon Kiehne
(05084) 1600
29313 Hambühren - Niedersachsen
FBVCR-Freie Bürgerinitiative Vinckestraße Castrop-Rauxel
Klaus Lassoff
Mobil: 0170 - 6300063
44581 Castrop-Rauxel
k.lassoff(at)gmx.de
Interessenvertretung Straßenausbau Reckenfeld Block D
Reinhard Laqua
Sprecher BI Block D Strassenausbau
(02575) 2993
48268 Greven – Nordrhein-Westfale
Interessengemeinschaft „Alt-Dausfeld“
Alexander Strack
(06551) 7117
54595 Prüm – Rheinland-Pfalz
Verein zur Förderung kommunaler Abgabengerechtigkeit e.V.
Schwerpunkt Wasser/Abwasser
Klemens Rutsch
(065265) 7446
54668 Ernzen – Rheinland-Pfalz
Bürgerinitiative für faire Gemeindegebühren Niedernhausen
Rudolf Bachfeld
Sprecher "Arbeitskreis Faires Wasser" des Deutschen Konsumentenbundes, Kassel
+49 (06127) 7230
65527 Niedernhausen - Hessen
http://www.niedernhausen-wasser.de
http://www.konsumentenbund.de/anbieterkennzeichnung
BfG - Bürger für Gilching
Rosa Maria Brosig
Am Waldhang 5
82205 Gilching
(08105) 22315
Interessengemeinschaft Etztalstraße
Andreas Ramstetter
Sprecher der Interessengemeinschaft
(08151) 979557
82335 Berg am Starnberger See - Bayern
Die Wasserrebellen von Königsbrunn
Wolfgang Leis
(08231) 918833
0179 5371022
86343 Königsbrunn – Bayern/Schwaben
Die Krautgartenstraße in Schlegelsberg
Peter Fraidling
(08336) 403
87746 Schlegelsberg – Bayern/Schwaben
http://www.krautgartenstrasse.de
Bürgerinitiative Altenfurt-Fischbach NÜRNBERG
Jürgen Jordan
0173 – 9 31 06 06
90475 Nürnberg
Verband Wohneigentum – Bezirksverband Oberfranken e.V.
Herbert Röder – Bezirksvorsitzender
(0921) 41411
95445 Bayreuth
oberfranken(at)verband-wohneigentum.de
www.verband-wohneigentum.de/bv-oberfranken
Interessengemeinschaft Straßensanierung Weitramsdorf
Klaus Peter Marquaß, Sprecher
09561-39716
Kurt Hampel
09561-36400
Interessengemeinschaft Trautenauer Straße
Franz Josef Erb
(0931) 870385
Herbert Stapf
(0931) 77380
97074 Würzburg – Bayern/Unterfranken
Bürgerallianz Thüringen gegen überhöhte Kommunalabgaben e.V.
Peter Hammen, Landesvorsitzender
(03683) 402048
Mobil: (0151) 11202843
Fax: (03683) 466708
Peter.Hammen(at)Buergerallianz.de
Landesgeschäftsstelle 36433 Bad Salzungen
Tel: u. Fax (03695) 8534426
98574 Schmalkalden - Thüringen
BA-Kontakt(at)Buergerallianz.de