Müssen die Kommunen Straßenausbaubeiträge verlangen?
Nein, sie müssen es nicht generell und überall, obwohl teils die Ansicht noch vertreten wird.
Dazu die entsprechende Mitteilung des OVG Bautzen:
Sächsisches Oberverwaltungsgericht - Urteil 5 B 522/06 vom 31.01.2007
Rechtsvorschriften: SächsKAG § 26 Abs 1; § 28 Abs. 1 und 2;
SächsGemO § 73, § 82 Abs 2, § 114 Abs 1
Kommentar: Das Urteil gilt natürlich erst einmal für Sachsen und das dort
geltende Kommunalabgabengesetz. Da das Gesetz aber relativ
neu ist, kann es die Rechtssprechung in anderen Bundesländern
beeinflussen. (Rechtsanwalt abfragen)
Allerdings werden Kommunen zu Straßenausbaubeiträgen von der
Kommunalaufsicht aufgefordert, wenn sie verschuldet sind. In der
Regel hat dann die Kommune keinen Spielraum mehr und wird
von oben gezwungen die Beiträge einzufordern.
Sie benötigen das für Sie zutreffende Kommunalabgabengesetz?
Geben Sie in ihrem Suchanbieter - beispielsweise Google oder Bing "Kommunalabgabengesetz" und ihr Bundesland ein. Sie erhalten dann eine Übersicht über die aktuellen in ihrem Bundesland gültigen Gesetze. Aber Achtung: Nicht alle Angebote zum Download sind kostenlos. Achten Sie bitte darauf. Die "amtliche Ausgabe" für Niedersachsen finden Sie z.B. hier.
Unsere Gerichtsbarkeit - Die sogenannte Gewaltenteilung
Es gibt eine enorme Anzahl von Urteilen, in denen Bürger Ihr Recht nach dem normalen Rechtsempfinden bekommen haben. Das ist unbestritten.
Anders verhält sich dies bei den Straßenausbaubeiträgen. Hier hat sich der sogenannte "Vorteilsbegriff" seit Jahrzehnten eingeschliffen und ist üblich geworden. Erst der kräftige Zugriff der Kommunen auf den Besitzer der anliegenden Grundstücke (Dresden liegt an der Spitze mit 12 Millionen Euro von 1996 bis Feb. 2010) bringt den Bürger auf die Abwägung, ob die Beiträge grundsätzlich wirklich rechtens sind. Und da bestehen unterdessen erhebliche Zweifel.
Immerhin hat das OVG Bautzen entschieden, dass die Kommunen Straßenausbaubeiträge nicht mehr verlangen müssen. Das ist schon ein großer Erfolg. Warum es besonders aufwendig ist, ein Bundesgesetz zu ändern, erläutert Ihnen eventuell die Gewaltenteilung.
Was ist Gewaltenteilung?
Sie ist die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane. Und zwar zur Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit. Nach historischem Vorbild werden die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung (Exekutive) und Rechtssprechung (Judikative) unterschieden.
Udo Hochschild, selbst ehemals Richter am Verwaltungsgericht Dresden sagt:
„In Deutschland ist die Justiz fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt - der Exekutive - gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär auf Machterhalt
gerichtet.
Dieses sachfremde Interesse stellt eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung dar. Richter sind keine Diener der Macht, sondern Diener des Rechts. Deshalb müssen Richter von
Machtinteressen frei organisiert sein. In Deutschland sind sie es nicht."
Detailinfo über: www.gewaltenteilung.de
Absurdes Rechtsdenken
Wie das Rechtsempfinden verbogen ist, zeigt folgende Passage aus der Internetseite kommunalabgaben.info:
Zitat:
„Der Straßenausbaubeitrag ist ein Ausgleich für Aufwendungen, welche Gemeinden und Kommunen für die grundhafte Erneuerung, Verbesserung oder Erweiterung ihrer Verkehrsanlagen ausgeben,
sofern dem Grundstückseigentümer durch diese Herstellungsarbeiten ein Sondervorteil erwächst. Dieser „besondere" oder „wirtschaftliche" Vorteil hat aber i.d.R. nichts mit Vor- und/oder Nachteilen im
umgangssprachlichen Sinne zu tun, sondern ist allein ein Rechtsbegriff.
So kann die Bedingung für das Vorliegen eines Sondervorteils im gesetzlichen Sinne sehr wohl auch dann erfüllt sein, wenn sich für die betreffenden Grundstücke nach der grundhaften Erneuerung der
Verkehrsanlage überhaupt kein Wertzuwachs oder eine Verbesserung der Lebenssituation ergibt."
Es ist erstaunlich, mit welchen Argumenten man eine Gruppe von Bürgern mit abstrusen Argumenten abkassieren will.
Wenn eine Kommune eine Straße erneuert, bittet sie oft die Anlieger zur Kasse. Der Verband Wohneigentum hat die Sorgen von Eigentümern nun im Innenausschuss des Landtags vorgetragen.
Hier geht es zur Mediathek: