Presse-Erklärung vom 9. Januar 2019

09.01.2019

Allianz gegen Straßenausbaubeitrag in Bayern
Sprecher: Rosmarie Brosig – Jürgen Jordan – Prof. Dr. Rainer Kalwait – Jürgen Müller

Presse-Erklärung vom 9. Januar 2019

Strabs-Abschaffungswalze rollt durch Deutschland

Deutscher Städte- und Gemeindebund stellt sich gegen die Landesparlamente – Kommunale Abzocke geht weiter

Strabs-Abschaffungswalze rollt durch Deutschland  
Deutscher Städte- und Gemeindebund stellt sich gegen die Landesparlamente – Kommunale Abzocke geht weiter
Bayern hat bekanntlich im Juni 2018 nicht nur die Straßenausbaubeiträge per 1.1.2018, sondern auch die Fiktive Erschließung ab 1.4.2021 durch Änderung des KAG Bay abgeschafft, weil sich die Landtagsmehrheit dem Proteststurm aus der Bevölkerung – und dem von den FREIEN Wählern und der Allianz gegen Strabs initiierten Volksbegehrens – wegen der Ungerechtigkeit der bisherigen Regelungen gebeugt hatte. In den Koalitionsvereinbarungen zwischen FREIEN WÄHLERN und der CSU wurde darüber hinaus noch ein Härtefallfonds in erheblichem Umfange vereinbart, der grobe Härten der bisherigen Gesetzgebung seit 1.1.2014 ausgleichen soll. Weitere Bundesländer werden die Strabs abschaffen: Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern u.v.a.
Premiere: Städte-und Gemeindebundchef Brandl als deutscher Quälgeist!
Der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Uwe Brandl lobt noch im Dezember 2018 die „Strabs als gut durchdachtes System, bei dem der Bürger in angemessener Weise beteiligt wurde“ und greift wiederholt die Abschaffung der Strabs nicht nur in Bayern als sinnlos und verfehlt an.  Ja, er verdächtigt sogar die Stadt München in dieser Angelegenheit eines Rechtsbruches. Wie unglaubwürdig er argumentiert, zeigt sich daran, dass er als Bürgermeister von Abensberg nie eine Straßenausbaubeitragssatzung eingeführt hatte. Mit seinen sachlich falschen und inakzeptablen Ausführungen will er offenbar die demokratische Gesellschaft mit den Straßenausbaubeiträgen wieder zurück ins Mittelalter führen, wo eine obrigkeitsgesteuerte Administration den Bürger nach Belieben quälen konnte!!!
Kommunen machen Kasse mit Gesetzeslücke  
Wenn eine Kommune in einer bisher noch nie förmlich erschlossenen Straße eine minimale Baumaßnahme, z.B. das Setzen einer neuen Laterne vornimmt und förmlich feststellt, jetzt sei die Erschließung endgültig abgeschlossen, können nach geltendem Recht bis zum 1.4.2021 Erschließungsbescheide mit 90 prozentiger Anliegerbeteiligung auch noch nach mehr als 25 Jahren erlassen werden. Besonders problematisch daran ist, dass kommunale Baukosten nach so langer Zeit nicht mehr nachgewiesen werden können und daher von den Kommunen regelmäßig Pauschalen angesetzt werden.
Den Bayerischen Kommunalverbänden ist es gelungen, die Abschaffung dieser Regelung durch das o.a. Gesetz bis zum Jahr 2021 aufzuschieben. Die Kommunen haben bis dahin quasi eine Gelddruckmaschine an die Hand bekommen.
Uns wird immer wieder zugetragen, dass Bürgermeister behaupten, sie seien durch das Gesetz gezwungen, die Fiktive Erschließung vorzunehmen. Das ist vollkommener Unsinn. Selbst das Bayerische Staatsministerium des Innern schreibt am 6.11.2018 an den Bayerischen Städtetag und an den Bayerischen Gemeindetag wörtlich, dass die Gemeinden nicht verpflichtet sind, bei noch nicht erstmalig hergestellten Straßen „Straßenbaumaßnahmen durchzuführen, um eine Abrechnung nach Erschließungsbeitragsrecht zu ermöglichen.“
Allein in Bayern sind von den Fiktiven Erschließungen nach unseren Ermittlungen folgende Gemeinden betroffen: Landshut, Waal, Kaufbeuren, Fuchstal, Memmingen, Prien, Weiden u.v.a. In zahlreichen anderen Bundesländern wird diese dort unbefristete Regelung aufgrund des unmittelbar geltenden BBauG ebenfalls vielfach angewendet.
Dass es auch anders geht, zeigt die Entscheidung der Stadt Lindau vom Juni 2018. Der für Straßenausbaubeiträge und Erschließungskosten zuständige Ausschuss hat auf Vorschlag der Stadtverwaltung einstimmig beschlossen, bis zum 31.03.2021 keine Altanlagen entsprechend den technischen und nichttechnischen Voraussetzungen für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags herzustellen. Diese Entscheidung betraf insgesamt 12 Straßen, die nach einer Untersuchung der Stadt – nach Behebung gewisser zum Teil bauplanungsrechtlicher Mängel – noch herstellbar und abrechenbar gewesen wären.
Wir missbilligen den Mißbrauch der Fiktiven Erschließung durch die Kommunen aufs Schärfste!