Straßenerschließungsbeiträge

Laut Baugesetzbuch können Erschließungsbeiträge nur erhoben werden, wenn die Straße erstmals hergestellt wird, zum Beispiel beim Bau einer neuen Wohnsiedlung, die eine Verkehrsanbindung benötigt. Zudem versuchen Gemeinden nach Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in ihrem Bundesland über den Umweg der Erschließungsbeiträge die Anwohner weiterhin kräftig zur Kasse zu bitten. Dazu wird behauptet, dass eine mitunter schon seit Jahrzehnten genutzte Straße, durch bestimmt Baumaßnahmen jetzt erst vollständig und erstmalig hergestellt wurde.