Normenkontrollverfahren

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Das Normenkontrollverfahren der IFS Wentorf bei Hamburg ist mit der Abweisung der Nichtzulassungs-beschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht abgeschlossen.

Das neue Verfahren ist die Verfassungsbeschwerde. Siehe hier

Was ist ein Normenkontrollverfahren?

Ein Normenkontrollverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das die Gültigkeit einer Rechtsnorm überprüft. Eine besondere Form ist das verwaltungsrechtliche Normen-kontrollverfahren, in dem Rechtsnormen überprüft werden, die im Rang unter formellen Gesetzen liegen, also insbesondere Satzungen.

Das jetzt laufende Normenkontrollverfahren wurde zunächst vor dem Oberverwal-tungsgericht geführt und ist das einzige Normenkontrollverfahren, das von einer natürlichen Person in Gang gesetzt werden kann. Es soll verhindern, dass eine Vielzahl von Einzelprozessen geführt werden muss, die durch eine ungültige Rechtsnorm ausgelöst werden.

Wenn Sie sich generell über das Normenkontrollverfahren informieren möchten, empfehlen wir Ihnen http:\\rechtslexikononline.de/normenkontrollverfahren.html einzusehen, vorbehaltlich einer Aktualisierung oder Linkveränderung.

Das Bundesverfassungsgericht verliert auf seiner Seite darüber nur drei Sätze.