Der Straßenausbau umfasst den Umbau, die Verbesserung, die Erweiterung oder die Erneuerung einer bereits vorhandenen Straße. Dafür werden die Anwohner mit bis zu 75 Prozent zur Kasse gebeten.
Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen sind die jeweiligen Kommunalabgabengesetze (KAG) der Bundesländer und die jeweiligen Straßenausbaubeitragssatzungen der Kommunen.