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6. April 2020
Anbei veröffentlichen wir eine aktuelle Pressemitteilung des VDGN und des VSSD zur unterschiedlichen Situation auf den Gebiet der Straßenausbaubeiträge in den Bundesländern:
Deutschlandweit werden die Straßenausbaubeiträge derzeit vollständig oder zumindest teilweise abgeschafft. Dafür haben sich VDGN und VSSD in den vergangenen Jahren mit aller Kraft eingesetzt. Zuletzt hat der Landtag des Freistaates Thüringen einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Somit sind es jetzt sieben Bundesländer, in denen es keine Straßenausbaubeiträge mehr gibt. In einem achten
Bundesland, in Sachsen-Anhalt, wird eine entsprechende Gesetzesänderung vorbereitet. Es bleiben fünf Bundesländer, in denen die Gemeinden mehr oder weniger
selbst entscheiden können, ob sie diese Beiträge erheben, und drei Bundesländer, in denen es spezielle Regelungen wie die Halbierung der Beiträge oder die
ausschließliche Erhebung wiederkehrender Beiträge gibt.
Volksinitiativen zur Abschaffung der Beiträge waren bisher in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen erfolgreich. In anderen Ländern laufen Sie noch.
Vor fünf Jahren nur gab es noch ein gänzlich anderes Bild. Damals wurden lediglich in Baden-Württemberg und Berlin keine Straßenausbaubeiträge erhoben. Und des waren noch elf
Bundesländer, in denen die Kommunen de facto verpflichtet waren, diese Beiträge einzutreiben. In drei Ländern konnten die Gemeinden selbst darüber entscheiden. Das verdeutlicht die enorme Dynamik der
Entwicklung.
Im Folgenden geben wir einen Überblick über die aktuelle Situation in den Bundesländern (Stand 6. April 2020):
Die sieben Bundesländer ohne Straßenausbaubeiträge.
1. In Baden-Württemberg gab es sie noch nie.
In den sechs Bundesländern Berlin, Hamburg, Bayern, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen wurden sie abgeschafft.
2. Berlin strich 2012 als erstes Bundesland die Beiträge.
3. In Hamburg hat die Bürgerschaft am 9. November 2016 die Abschaffung beschlossen.
4. In Bayern wurden nach einer erfolgreichen Volksinitiative die Straßenausbaubeiträge am 14. Juni 2018 per Landtagsbeschluss abgeschafft. Als Stichtag wurde
rückwirkend der 1. Januar 2018 festgelegt. Maßgebend ist dabei die Festsetzung des Bescheides.
5.Brandenburg: Eine breite Mehrheit von SPD, Linke, CDU und AfD stimmte am 19. Juni 2019 im Potsdamer Landtag dafür, dass die anteiligen Kosten für alle seit dem
Stichtag 1. Januar 2019 abgeschlossenen Baumaßnahmen (Bauabnahme durch die Gemeinde) nicht mehr von den Kommunen auf Grundstückseigentümer umgelegt werden. Stattdessen
werden sie vom Land übernommen. Für eine Volksinitiative zur Abschaffung der Beiträge - initiiert von den Freien Wählern - wurden zuvor 108.000 Unterschriften gesammelt und am 8. Januar
2019 an den Landtag übergeben. Das geforderte Quorum lag bei 20.000 Unterschriften
6. In Mecklenburg-Vorpommern hat der Landtag am 24. Juni 2019 die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für alle Straßenbaumaßnahmen abgeschafft, die ab dem
Stichtag 1. Januar 2018 begonnen worden sind (erster Spatenstich). Für die Volksinitiative waren 44.270 Unterschriften gesammelt worden. Das Quorum lag bei 15.000.
7. In Thüringen hat der Landtag am 12. September 2019 einstimmig - bei Enthaltung der CDU - die Abschaffung beschlossen. Die Beiträge wurden rückwirkend zum Stichtag
1. Januar 2019 abgeschafft. Maßgebend ist das Ende der Baumaßnahme (letzte Unternehmensrechnung). Alle Ausbaumaßnahmen, die bis zu diesem Zeitpunkt beendet wurden, können innerhalb einer
Vier-Jahres-Frist noch abgerechnet werden. Zuvor hatten zehntausende Thüringer „Rote Karte für Straßenausbaubeiträge“ an die Staatskanzlei geschickt – eine Aktion die der VDGN gemeinsam mit der
Bürgerallianz Thüringen initiiert hat.
8. Sachsen-Anhalt bereitet Abschaffung vor: Im November 2019 hat auch die CDU eingelenkt, so dass sich jetzt alle Landtagsfraktionen für die vollständige Abschaffung der
Beiträge aussprechen. Die Frage ist jetzt, welcher Stichtag dafür festgelegt und wie er definiert wird, um den Übergang möglichst gerecht zu gestalten. Und da sind sich die Parteien alles andere
als einig. Es soll u.a. geprüft werden, welche Regelungen aus anderen Bundesländern sich bewährt haben und übernommen werden können.
In fünf Bundesländern können die Kommunen selbst entscheiden, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben. Das heißt, im jeweiligen Kommunalabgabengesetz (KAG) gibt es eine Kann-Regelung. Eine vollständige Abschaffung ist überall in der Diskussion.
1. Schleswig-Holstein: Einen entsprechenden Beschluss hat der Landtag des schwarz-grün-gelb regierten Bundeslandes am 14. Dezember 2017 ohne
Gegenstimmen gefasst. Die SPD enthielt sich, weil sie noch einen Schritt weitergehen will. Sie tritt für eine komplette Abschaffung der Beiträge ein. Laut Recherchen der Kieler Nachrichten verzichten
bereits etwa 80 Prozent der Kommunen auf das Erheben von Straßenausbaubeiträgen.
2. Hessen: In Hessen hat die schwarz-grüne Koalition im Mai 2018 einem FDP-Gesetzentwurf zugestimmt, wonach Kommunen nicht mehr verpflichtet sind, ihre Bewohner an den
Straßenausbaukosten zu beteiligen. SPD und Linke fordern hingegen eine generelle Abschaffung der Beiträge. Rund 40 von insgesamt 423 Städten und Gemeinden haben bisher die neue Kann-Regelung genutzt
und die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Einer Online-Petition an den Landtag, die Beiträge abzuschaffen, haben sich über 25.000 Bürger angeschlossen. Das Quorum lag bei 15.000. Zahlreiche
Bürgerinitiativen wirken unter dem Dach der Arbeitsgemeinschaft „Straßenbeitragsfreies Hessen“ zusammen.
3. Niedersachsen: Die rot-schwarze Koalition in Niedersachsen hält noch an der Kann-Regelung fest. Die FDP und Teile des Landesverbandes der CDU wollen eine komplette Abschaffung. An
der Basis ist die Abschaffung ein großes Thema. Über 80 Bürgerinitiativen haben sich im Niedersächsischen Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge (NBgS) zusammengeschlossen.
4. Sachsen: Im schwarz-rot regierten Sachsen gilt die Kann-Regelung unter Berufung auf ein grundsätzliches Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen vom 31. Oktober 2007 (Atz 5 B
522/06). Demnach „sind diejenigen Gemeinden in ihrer Entscheidung zur Erhebung frei, deren Leistungsfähigkeit nicht gefährdet ist.“ Im Ergebnis dessen hoben viele sächsische Kommunen ihre
Straßenausbaubeitragssatzungen auf und zahlten teilweise sogar alle bereits geflossenen Beiträge zurück. Auch in der Stadt Leipzig wurden die Beiträge jetzt abgeschafft.
5. Saarland: Die 52 saarländischen Städte und Gemeinden können selbst entscheiden, ob sie von Grundstückseigentümern Beiträge für den Straßenausbau zu erheben. Die schwarz-rote
Landesregierung hat zu Jahresbeginn 2020 beschlossen, dass es leichter werden soll, wiederkehrende Beiträge zu erheben. Das ist seit 2001 zwar generell möglich, aber wegen eines komplizierten
Abrechnungssystems machen die Kommunen davon bisher kaum Gebrauch.
Auch in diesem Bundeland läuft eine Volksinitiative für die vollständige Beitragsabschaffung, initiiert von den Freien Wählern.
Drei Bundesländer mit speziellen Regelungen
1. Rheinland-Pfalz: In Rheinland-Pfalz werden die Einmalbeiträge für den Straßenausbau nach dem Willen der Ampelkoalition abgeschafft. Stattdessen
sollen die Kommunen ab 2024 ausschließlich wiederkehrende Beiträge erheben. Weiter geben soll es Einmalbeiträge für wenige Ausnahmen: das Anlegen von Park- und Grünflächen sowie sehr
kleine Gemeinden. Die in der Opposition stehende CDU bleibt bei ihrer Forderung, die Straßenausbaubeiträge vollständig abzuschaffen.
2. Nordrhein-Westfalen: In NRW müssen Anlieger seit Anfang 2020 nur die Hälfte der bisher fälligen Straßenausbaubeiträge zahlen. Mit den Stimmen der schwarz-gelben
Regierungskoalition hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen am 18. Dezember einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) verabschiedet. Ungeachtet einer von
470.000 Bürgern unterzeichneten Volksinitiative wird darin an den Straßenausbaubeiträgen festgehalten. Zumindest sah man sich unter dem Druck der eigenen Bevölkerung veranlasst, die Beiträge ab
1. Januar 2020 zu halbieren. Unter anderem sollen die bisherigen Höchstsätze für die Beteiligung von Anlieger halbiert werden können. Die Mindereinnahmen der Kommunen sollen
mit jährlich 65 Millionen Euro aus Landesmitteln kompensiert werden. Der Bund der Steuerzahler bezeichnete die Ankündigung der Regierungskoalition als richtige Weichenstellung in Richtung
einer vollständigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Auch die SPD bleibt bei ihrer Forderung nach vollständiger Abschaffung.
3. In Bremen werden keine Straßenausbaubeiträge erhoben, im Gegensatz dazu jedoch in Bremerhaven auf der Grundlage eines Ortsgesetzes.
Alle aktuelle Ereignisse zum Thema Straßenausbaubeiträge finden Sie auf der Seite www.vssd.eu
Zum VDGN gelangen Sie hier.
Presse-Erklärung vom 9. Januar 2019
Strabs-Abschaffungswalze rollt durch Deutschland
Deutscher Städte- und Gemeindebund stellt sich gegen die Landesparlamente - Kommunale Abzocke geht
weiter
Bayern hat bekanntlich im Juni 2018 nicht nur die Straßenausbaubeiträge per 1.1.2018, sondern auch die Fiktive Erschließung ab 1.4.2021 durch Änderung des KAG Bay
abgeschafft, weil sich die Landtagsmehrheit dem Proteststurm aus der Bevölkerung – und dem von den FREIEN Wählern und der Allianz gegen Strabs initiierten Volksbegehrens – wegen der Ungerechtigkeit
der bisherigen Regelungen gebeugt hatte. In den Koalitionsvereinbarungen zwischen FREIEN WÄHLERN und der CSU wurde darüber hinaus noch ein Härtefallfonds in erheblichem Umfange vereinbart, der grobe
Härten der bisherigen Gesetzgebung seit 1.1.2014 ausgleichen soll. Weitere Bundesländer werden die Strabs abschaffen: Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern u.v.a.
Premiere: Städte-und Gemeindebundchef Brandl als deutscher Quälgeist!
Der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Uwe Brandl lobt noch im Dezember 2018 die "Strabs als gut durchdachtes System, bei dem der Bürger in angemessener Weise beteiligt wurde" und
greift wiederholt die Abschaffung der Strabs nicht nur in Bayern als sinnlos und verfehlt an. Ja, er verdächtigt sogar die Stadt München in dieser Angelegenheit eines Rechtsbruches. Wie
unglaubwürdig er argumentiert, zeigt sich daran, dass er als Bürgermeister von Abensberg nie eine Straßenausbaubeitragssatzung eingeführt hatte. Mit seinen sachlich falschen und inakzeptablen
Ausführungen will er offenbar die demokratische Gesellschaft mit den Straßenausbaubeiträgen wieder zurück ins Mittelalter führen, wo eine obrigkeitsgesteuerte Administration den Bürger nach Belieben
quälen konnte!!!
Kommunen machen Kasse mit Gesetzeslücke
Wenn eine Kommune in einer bisher noch nie förmlich erschlossenen Straße eine minimale Baumaßnahme, z.B. das Setzen einer neuen Laterne vornimmt und förmlich feststellt, jetzt sei die Erschließung
endgültig abgeschlossen, können nach geltendem Recht bis zum 1.4.2021 Erschließungsbescheide mit 90 prozentiger Anliegerbeteiligung auch noch nach mehr als 25 Jahren erlassen werden. Besonders
problematisch daran ist, dass kommunale Baukosten nach so langer Zeit nicht mehr nachgewiesen werden können und daher von den Kommunen regelmäßig Pauschalen angesetzt werden.
Den Bayerischen Kommunalverbänden ist es gelungen, die Abschaffung dieser Regelung durch das o.a. Gesetz bis zum Jahr 2021 aufzuschieben. Die Kommunen haben bis dahin quasi eine Gelddruckmaschine an
die Hand bekommen.
Uns wird immer wieder zugetragen, dass Bürgermeister behaupten, sie seien durch das Gesetz gezwungen, die Fiktive Erschließung vorzunehmen. Das ist vollkommener Unsinn. Selbst das Bayerische
Staatsministerium des Innern schreibt am 6.11.2018 an den Bayerischen Städtetag und an den Bayerischen Gemeindetag wörtlich, dass die Gemeinden nicht verpflichtet sind, bei noch nicht erstmalig
hergestellten Straßen „Straßenbaumaßnahmen durchzuführen, um eine Abrechnung nach Erschließungsbeitragsrecht zu ermöglichen.“
Allein in Bayern sind von den Fiktiven Erschließungen nach unseren Ermittlungen folgende Gemeinden betroffen: Landshut, Waal, Kaufbeuren, Fuchstal, Memmingen, Prien, Weiden u.v.a. In zahlreichen
anderen Bundesländern wird diese dort unbefristete Regelung aufgrund des unmittelbar geltenden BBauG ebenfalls vielfach angewendet.
Dass es auch anders geht, zeigt die Entscheidung der Stadt Lindau vom Juni 2018. Der für Straßenausbaubeiträge und Erschließungskosten zuständige Ausschuss hat auf Vorschlag der Stadtverwaltung
einstimmig beschlossen, bis zum 31.03.2021 keine Altanlagen entsprechend den technischen und nichttechnischen Voraussetzungen für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags herzustellen. Diese
Entscheidung betraf insgesamt 12 Straßen, die nach einer Untersuchung der Stadt - nach Behebung gewisser zum Teil bauplanungsrechtlicher Mängel - noch herstellbar und abrechenbar gewesen wären.
Wir missbilligen den Mißbrauch der Fiktiven Erschließung durch die Kommunen aufs Schärfste!
Pressemitteilung des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) vom 8. Januar 2018
Die Volksinitiative „Straßenausbaubeiträge abschaffen!“, initiiert von BVB/Freie Wähler und unterstützt vom VDGN ebenso wie vom Bund der Steuerzahler, hat deutlich Wirkung gezeigt. 108.333 Unterschriften wurden heute an die Präsidentin des Landtages Brandenburg, Britta Stark, übergeben. Damit wurde ein Druck erzeugt, der nun auch die rot-rote Regierungskoalition in letzter Not zum Umschwenken bewogen hat. Beim Abschied von den Straßenausbaubeiträgen in Brandenburg gehe es jetzt nur noch um das Wie und nicht mehr um das Ob, heißt es überraschend aus der Koalition.
Dazu erklärt VDGN-Vizepräsident Lothar Blaschke: „Bereits im September 2015 lag dem Landtag in Potsdam der erste Entwurf von BVB/Freie Wähler für eine entsprechende Veränderung der Kommunalabgabengesetzes vor. Gefordert wurde unter anderem: Kein beitragspflichtiger Straßenausbau mehr ohne Zustimmung der Anwohner. SPD, Linke und Grüne stimmten geschlossen und vollständig dagegen. Wieviel Ärger, Existenzängste und Sorgen wären in den vergangenen drei Jahren zu verhindern gewesen, wenn die Landtagsmehrheit damals schon die Zeichen erkannt hätte. Als Signal kam bei den Bürgern an: Die Politik nimmt unsere Probleme nicht ernst.
Jetzt hat das Volk abgestimmt. Doch es gilt, den Druck aufrecht zu erhalten, denn eine Willensbekundung ist noch kein Gesetz. Erfahrungen aus anderen Bundesländern wie etwa in Thüringen zeigen, welche Hürden auf diesem Weg noch aufgebaut werden können.
Wir fordern Rot-Rot deshalb auf, jetzt schnell unumkehrbare Fakten zu schaffen, um zu zeigen, dass man es ernst meint mit dem Ende der Straßenausbaubeiträge. Ein sofortiges Moratorium - ein Aussetzen der Beitragserhebung - wäre ein erster wichtiger Schritt. Es gibt kein Verstecken mehr hinter langfristig angelegten Gutachten und Prüfaufträgen, ansonsten wird die Regierungskoalition noch vor den Wahlen von den Ereignissen überrollt.“
13. Dezember 2018
Über Erfolge und bundesweite Initiativen im Kampf gegen die Straßenausbaubeiträge informiert das VDGN-Journal "Das Grundstück". Zu den aktuell erschienenen Beiträgen gelangen Sie hier:
Volksinitiative in Brandenburg erfolgreich gestartet
Die von BVB/Freie Wähler gestartete Volksinitiative gegen Straßenausbaubeiträge in Brandenburg hat sechs Wochen nach ihrem Start schon deutlich mehr als 10 000
Unterschriften erreicht.
Druck in allen
Parlamenten
Weitere Neuigkeiten zum Kampf gegen Straßenausbaubeiträge in Thüringen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und NRW
30. Oktober 2018
Eine Volksinitiative, die von den Freien Wählern (FW) ins Leben gerufen wurde, will die Straßenausbaubeiträge nun auch in Brandenburg abschaffen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Hier können Sie auch eine Unterschriftenliste herunterladen. Die ausgefüllten Listen können Sie im Original, bitte bis 31.12.2018, an uns, oder direkt an die FW zurücksenden. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Unterschriftslisten auch auf dem Postweg zu.
Zum Start der Volksinitiative erklärt VDGN-Vizepräsident Lothar Blaschke: "Bayern, Thüringen, Hessen, gar Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern haben es vorgemacht, oder sind auf einem guten Weg - weg mit den Straßenausbaubeiträgen. Dort wo es noch die Beitragspflicht gibt, wird noch immer unterstellt, dass der Anlieger für einen angeblichen besonderen Vorteil zahlen müsse. Ein Konstrukt, das sich über Jahre verselbständigt hat und keinerlei Bezug zur Wirklichkeit hat. Seit Jahren stehen wir auch den Brandenburgern zur Seite, die oftmals in existenzieller Not Hilfe suchen. Auch in Brandenburg schließen sich immer mehr Betroffene mit dem Ziel zusammen, den Regierenden die verfehlte Politik deutlich zu machen. Was uns in Berlin gelungen ist, haben die FREIEN WÄHLER in Bayern fortgeführt. Bündelung der Kräfte, um gemeinsam der politischen Führung die Stirn zu bieten, und eine Gesetzesänderung zu erzwingen. Deshalb: Brandenburger, unterstützt die Volksinitiative ,Straßenausbaubeiträge abschaffen'!"
Der Start der Volksinitiative hat ein großes Medienecho gefunden. Beiträge finden Sie unter anderem in der MOZ, beim ZDF in den PNN und in der MAZ.
Der VDGN kämpft seit Jahren gegen die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, da diese eine einseitige Belastung von Grundstückseigentümern darstellen. Neben der politischen Arbeit wurden auch zahlrei-
che Prozeßgemeinschaften gegründet, um grundlegende Fragen zu diesen Beiträgen gerichtlich klären zu lassen. So auch die Prozeßgemeinschaft für die Ostlandstraße in Hambühren. Nachdem das Verwaltungsgericht Lüneburg und das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen die Klagen abgewiesen hatten, legte der VDGN im Juni 2017 beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde ein. Da aber gleichzeitig beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen die Nicht-Zulassung der Revision eingelegt wurde, ruhte die Verfassungsbeschwerde bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun mit Beschluß vom 30. Juli 2018 (Az: 9 B 23/17) die Revision nicht zugelassen. In der Begründung dieses Beschlusses wiederholte es die gängigen Formulierungen, mit denen die Verwaltungsgerichte stets die Existenz eines wirtschaftlichen Vorteils für die Anlieger unterstellen, ohne wirklich auf die zahlreichen Gegenargumente des VDGN für diesen konkreten Fall einzugehen. Der VDGN hat die Begründung seiner Verfassungsbeschwerde daraufhin nochmals erweitert. Nun muß das Bundesverfassungsgericht entscheiden, das unter der Präsidentschaft von Andreas Voßkuhle schon einige Male bewiesen hat, daß es auch nicht davor zurückschreckt, eine lange eingefahrene Rechts-praxis als verfassungswidrig zu erklären.
Über die neuesten Entwicklungen zum Thema Straßenausbaubeitrag in Brandenburg informieren wir im obenstehenden Beitrag. Die Neuigkeiten aus anderen Bundesländern finden Sie zusammengefasst in einem Beitrag im VDGN-Journal "Das Grundstück" 2018-10.
Stade (Niedersachsen) kippt die Straßenausbaubeiträge
26. September 2016
Der Beschluss des Stadtrates am 24. September war einstimmig: Die Stadt Stade schafft mit sofortiger Wirkung ihre umstrittenen Straßenausbaubeiträge ab. „Alle Straßen, die derzeit in der Sanierung stecken und noch nicht abgeschlossen sind, werden nicht mehr nach dieser Straßenausbaubeitragssatzung abgerechnet“, wird Stadtbaurat Lars Kolk im Weser-Kurier vom 26. September 2018 zitiert. „Von vielen Betroffenen wird damit eine große Last genommen“, erklärte Niels Finn vom „Niedersächsischen Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge“. Dem Bündnis gehören mittlerweile fast 40 Gruppen an.
11. September 2018
Zum Thema Abschaffung der Straßenausbaubeiträge konnte auf dem Niedersächsischen Landesparteitag am 8. September 2018 keine gemeinsame Position erzielt werden. Darüber berichteten unter anderem der NDR und die Braunschweiger Zeitung/dpa. Das Niedersächsische Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge (NBgS) war mit einem Info-Stand auf dem Parteitag vertreten.
Nach einer kontroversen Debatte stimmte die Mehrheit der Delegierten für einen geänderten Antrag, der zunächst die Einberufung einer Fachkonferenz aus Experten, Bürgerinitiativen, Gemeinden und Politikern zu dem Thema vorsieht. Ursprünglich hatte ein vom Kreisverband Stade eingebrachter Antrag gefordert, die Landesregierung solle gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden einen Vorschlag zur Aufhebung der Gebühren entwickeln.
Das NBgS nimmt natürlich auch die SPD in die Pflicht. In einem Offenen Brief wird die SPD-Landtagsfraktion aufgefordert, ihre Verweigerungshaltung aufzugeben und an der Debatte über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge teilzunehmen.
Der Städte- und Gemeindebund Niedersachsen habe seine Blockadehaltung mittlerweile aufgegeben und könnte sich eine Abschaffung der Zwangsabgabe vorstellen, wenn das Land den Straßenausbau finanziert, so das NBgS mit Bezug auf eine NDR-Sendung.
16. August 2018
Auftakt der Aktion: Rote Karte für Straßenausbaubeiträge in Thüringen
3. August 2018
Tausendfach soll in Thüringen den Straßenausbaubeiträgen jetzt die Rote Karte gezeigt werden. Der Startschuss für die Gemeinsame Aktion des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) und der Bürgerallianz Thüringen wurde am 2. August auf dem auf dem Markt der Stadt gegeben. Ziel ist es, die Landesregierung und insbesondere auch Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) an das einstige Wahlversprechen zu erinnern und die ungerechte Zwangsabgabe endlich abzuschaffen.
Weiteres dazu finden sie hier.
2. August 2018
Die Landes-SPD in Hessen sieht sich nach einer Anhörung am 1. August 2018 in ihrer Linie bestätigt, die Straßenausbaubeiträge vollständig abzuschaffen. Zur Anhörung waren 40 Bürgermeister sowie Vertreter von Verbänden und Bürgerinitiativen gekommen. Dzu gehörten auch der VDGN-Vizepräsident und VSSD-Vorsitzende Lothar Blaschke sowie der AVgKD-Vorsitzende Prof. Rainer Kallwait. Die SPD steht in Hessen in Opposition zur schwarz-grünen Landesregierung.
Die Presserklärung der SPD finden Sie hier. Über die Anhörung berichteten unter anderem die Frankfurter Neue Presse und Sat1.
1. August 2018
Mit einer Vielzahl von Aktionen erhöht das Niedersächsische Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge (NBgS) den Druck auf die Politik. In einem Schreiben vom 30. Juli unter anderem an Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) werden Landesregierung und Koalitionsfraktionen im Niedersächsischen Landtag aufgefordert, noch im
Jahr 2018 durch eine geeignete Gesetzesvorlage mit einem echten Systemwechsel unter Heranziehung der am 14. Juni 2018 verabschiedeten "Blaupause" aus Bayern zu beginnen.
Für den 15. August wird zur Unterstützung einer Demonstration der Südstadt-Initiative aus Hannover ab 15 Uhr vor dem Neuen Rathaus der Landeshauptstadt aufgerufen, bei der die
gesammelten Unterschriften gegen die Straßenausbaubeiträge an Repräsentanten der Stadtpolitik übergeben werden sollen.
Am 18. August wird zum zweiten landesweiten
Treffen der niedersächsischen Bürgerinitiativen nach Hannover eingeladen.
1. Augusti 2018
In MV explodieren die von Anwohnern zu zahlenden Straßenausbaubeiträge (SAB). Seit 2015 haben die Kommunen nahezu 90 Millionen Euro von Grundstückseignern für den Straßenausbau kassiert. Weitere Infos dazu finden Sie hier. Doch auch dort stehen die Koalitionäre SPD und CDU unter Druck, die SAB abzuschaffen. Bisher reichte es jedoch nur zu kosmetischen Korrekturen. Mehr dazu lesen Sie in einem Beitrag im VDGN-Journal "Das Grundstück".
13. Juli 2018
Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion fordert, dass Anlieger von Straßen, deren technische Herstellung vor mehr als 25 Jahren begonnen wurde, von der Erhebung der Straßenerschließungsbeiträge (Strebs) befreit werden. Um das rasch zu ermöglichen, haben die FREIEN WÄHLER die Staatsregierung am Donnerstag in der Sitzung des Landtags mit einem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass mit Wirkung zum 1. Januar 2018 die entsprechende Vorschrift des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Kraft gesetzt wird. Für damit verbundene Beitragsausfälle sollen die Kommunen in vollem Umfang entschädigt werden, heißt es in einer Pressemitteilung der Freien Wähler vom 12. Juli 2018.
Strebs statt Strabs: So geht es nicht
Weiter heißt es in der Pressemitteilung:„Es ist nicht vermittelbar, dass hunderttausende Straßenanlieger fürchten müssen, für die Zahlung der sogenannten Ersterschließung von Straßen herangezogen zu werden, die bereits vor mehreren Jahrzehnten gebaut wurden – nur weil diese offiziell noch nicht fertiggestellt sind“, so der Fraktionsvorsitzende Hubert Aiwanger. Joachim Hanisch, kommunalpolitischer Fraktionssprecher, dazu: „Diese Regelung muss weg. Sie würde in den nächsten Jahren jede Menge politischen und juristischen Ärger verursachen, weil Gemeinden nach dem Wegfall der Straßenausbaubeiträge dazu angehalten sein werden, die wegbrechenden Einnahmemöglichkeiten über die Strebs wettzumachen.“
Problem sei die derzeitige Regelung im KAG: Demnach können keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden, sofern seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Straße mindestens 25 Jahre vergangen sind. Diese Regelung trete jedoch erst am 1. April 2021 in Kraft, so Hanisch. „Das wollen wir vorverlegen auf den 1. Januar 2018. Um in der Zwischenzeit Rechtssicherheit herzustellen, soll die Staatsregierung den Kommunen umgehend Vollzugshinweise geben, wonach bis zum 1. April 2021 nur Straßen in einem besonders schlechten Zustand saniert werden müssen.
Großer Erfolg: Strabs in Bayern abgeschafft
Es ist ein großartiger Erfolg: In Bayern sind die Straßenausbaubeiträge per Landtagsbeschluss am 14. Juni mit großer Mehrheit rückwirkend zum 1. Januar 2018 abgeschafft worden. Entsprechender Druck ist zuvor mit der Initiative der Freien Wähler für ein entsprechendes Volksbegehren in Bayern – unterstützt auch von AVgKD, VDGN, VSSD und der Allianz gegen Straßenausbau – aufgebaut worden. Weit über 340.000 Unterschriften konnten dafür zusammengetragen werden.
Zwar wurde einiges noch nicht erreicht, wie etwa die Rückerstattung bereits gezahlter Straßenausbaubeiträge mindestens bis einschließlich 1. Januar 2014. Dennoch geht mit dem Landtagsbeschluss aus Bayern ein weiteres mächtiges Signal gerade an solche Bundesländer wie Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Bremen. Dort müssen die Gemeinden laut Kommunalabgabengesetz diese Zwangsbeiträge nach wie vor erheben, ob sie wollen oder nicht. Aber auch in den Bundesländern, in denen den Kommunen eine Beitragserhebung freigestellt ist, schaut man sehr aufmerksam auf den Beschluss aus München. Nach Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg ist Bayern jetzt das vierte Bundesland, in dem die Straßenausbaubeiträge endgültig der Vergangenheit angehören.
Das sind die wichtigsten Änderungen in Bayern:
Bescheide, mit denen ab dem 1. Januar 2018 Straßenausbaueiträge festgesetzt wurden, sind aufzuheben. Die Beiträge sind zu erstatten. Das kann jedoch frühestens erst ab dem 1. Mai 2019 verlangt werden. Anlieger, denen ihr Bescheid bis 31. Dezember 2017 bekannt gegeben worden ist, müssen indes zahlen, da ihre Bescheide noch nach den alten KAG-Regelungen behandelt werden und gültig bleiben. Das gilt auch wenn eine Gemeinde bis zum 31. Dezember 2017 Vorauszahlungen auf den Beitrag für Straßenausbaubeitragsmaßnahmen erhoben, den endgültigen Beitrag hingegen noch nicht festgesetzt hat. Den endgültigen Beitrag kann die Gemeinde dann noch bis 31. Dezember 2024 per Bescheid festlegen. Lässt sie diese Frist verstreichen, können die Anlieger die Vorauszahlungen zurückverlangen.
Die Anhörung zum NKAG/Straßenausbaugebühren findet am Dienstag, den 5.6.2018, ab ca. 11.05 bis 12.30 Uhr im Interimsplenarsaal des Niedersächsischen. Landtages in Hannover, Am Markte 7/8, statt. Der Eingang befindet sich in der Fußgängerzone, gegenüber der Marktkirche
Alternativ empfiehlt es sich, an der öffentlichen Versammlung auf dem Hannah-Arendt-Platz zwischen 9 und ca. 12.30 Uhr direkt vor dem Landtag teilzunehmen.
Die Stellungnahme des AVgKD finden sie untenstehend.
Die Stellungnahme unseres Partners VDGN/VSSD finden sie hier
Aktuelle Diskussion um Straßenbaubeiträge in Mecklenburg-Vorpommern: Immer um den heißen Brei herum
27. April 2018
Wer erwartet hatte, dass im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern in Sachen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nun endlich Nägel mit Köpfen gemacht werden, der wurde in
dieser Woche enttäuscht. In MV - so der Eindruck - wird derzeit um den heißen Brei herum geredet. Der VSSD hat in diesem Zusammenhang gefordert, endlich einen konkreten Fahrplan
zur vollständigen Abschaffung dieser Zwangsabgabe auch in MV vorzulegen. Weiteres dazu lesen Sie hier.
Protestwelle bringt Straßenausbaubeiträge bundesweit ins Wanken
4. April 2018
Die Protestwelle gegen die Straßenausbaubeiträge hat mittlerweile die gesamte Bundesrepublik erfaßt und wird zunehmend zu einem Thema mit Zündstoff für die Landespolitiker. Wie es in Hessen, Bayern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern brodelt, lesen Sie in diesem Beitrag.
Gemeinsame Pressemitteilung
Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) und VSSD,
Allianz gegen Straßenausbaubeiträge in Bayern,
Allgemeiner Verein für gerechte Kommunalabgaben in Deutschland,
AG Straßenbeitragsfreies Hessen,
Verband Wohneigentum Hessen
Hannover, den 23. März 2018
„Deutschland ohne Straßenausbaubeiträge" –
Verbände starten gemeinsame bundesweite Öffentlichkeitsarbeit
In der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover haben Vertreter verschiedener Vereine, Verbände, Bündnisse und Aktionsplattformen gegen Straßenausbaubeiträge aus sechs Bundesländern den Start gemeinsamer bundesweiter Aktivitäten vereinbart.
Vor dem Hintergrund von Gesetzesinitiativen und anstehenden Anhörungen in den Landtagen Bayerns, Hessens und Niedersachsens werden in einem ersten Schritt ab sofort unter dem Schlagwort „Deutschland ohne Straßenausbaubeiträge" mit dem gemeinsamen Logo „Rote Karte für die Strabs" eine gemeinsame Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die bundesweite Vernetzung sowie die koordinierte Ansprache von Mandats- und Funktionsträgern auf allen politischen Ebenen öffentlich sichtbar gemacht.
Initiatoren sind die unter dem Dach von „VDGN e.V.", „VSSD e.V.", „Allianz gegen Straßenausbaubeiträge in Bayern", „AG Straßenbeitragsfreies Hessen", „AVgKD e.V." und „Verband Wohneigentum Hessen e.V." organisierten Bürgerinitiativen, Mitglieder und Vertretungen.
Angesichts unterschiedlicher Landesgesetze und verfassungsrechtlicher Regelungen mit sehr heterogener Rechtsprechung und politischer Willensbildung sehen die Initiatoren den Zeitpunkt gekommen, die überregionale Verfolgung der gemeinsamen Ziele bis zur bundespolitischen Ebene auch gemeinsam zu vertreten. Dazu werden die in langjährigen Aktivitäten erworbenen breiten Kompetenzen gebündelt und Betroffenen bundesweit angeboten. Kurzfristig wird als eigene Informationsplattform Deutschlandohnestrabs.de freigeschaltet, die schrittweise gefüllt und laufend aktualisiert wird.
„Deutschland ohne Straßenausbaubeiträge" ist überparteilich und offen für die Mitarbeit von weiteren Vereinigungen, Verbänden, Vertretungen, Bündnissen und Netzwerken interessierter Organisationen, und lädt diese zur Kontaktaufnahme ein. Besonders Zusammenschlüsse von Bürgerinitiativen aus Niedersachsen, Bayern und Hessen werden aufgerufen, sich zu melden. Aktivitäten lokaler BI‘s werden in ihrem Bundesland vernetzt und bundesweit sichtbar gemacht.
Die politischen Vertreter auf allen Ebenen sind aufgerufen, sich glaubwürdig für eine bundesweite Angleichung der Lebensverhältnisse einzusetzen.
Pressekontakt und V.i.S.d.P.: „Deutschland ohne Straßenausbaubeiträge", c/o Niels Finn, Kirchenstr. 12, 21256 Handeloh, Tel. 04188-fünfmaldievier83, nielsafinn@gmail.com
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Zulassungsantrag für Volksbegehren in Bayern wird eingereicht
16. März 2018
Die Freien Wähler Bayern reichen zusammen mit ihren Bündnispartnern - dazu zählen unter anderem der AVgKD, der VDGN und der VSSD - am 19. März den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens „Straßenausbaubeiträge abschaffen – Bürger entlasten“ beim Bayerischen Innenministerium ein. Der FW- Landesvorsitzender Hubert Aiwanger sieht die Freien Wähler „auf dem richtigen Weg, für die Bürger und Kommunen in Bayern einen großen Befreiungsschlag zu landen. Über den aktuellen Stand berichtet unter anderem die Süddeutsche Zeitung.
Auftakt für Unterschriftenaktion in Hessen / Nachdenken bei der CDU
16. März 2018
Die Freien Wähler Hessen starten jetzt mit einer Unterschriftenaktion für die Abschaffung der Straßenbeiträge in den hessischen Landtagswahlkampf. Tatkräftig unterstützt werden sie bei der Aktion von der mit dem VSSD kooperierenden AG "Straßenbeitragsfreies Hessen"
Die Auftaktveranstaltung ist am Samstag, dem 17. März 2018, um 16.30 Uhr auf der Trend Messe in Fulda. Adresse: Messe-Galerie, Wolf-Hirth-Strasse, 36041 Fulda.
Gastredner wird Hubert Aiwanger, Bundesvorsitzender der Freien Wähler, sein. Aus Hessen werden die beiden Landesvorsitzenden Rudolf Schulz (Landesverband freier Wählergruppen FWG Hessen) und Engin Eroglu (Freie Wähler Hessen) anwesend sein.
Leider ist in Hessen ein Volksbegehren – anders als in Bayern - nicht möglich. Daher starten die Freien Wähler Hessen mit einer Unterschriftenaktion/ Petition. Unter www.Strabs-Hessen.de kommen Sie zur Petition, alternativ auch über den direkten Link https://www.openpetition.de/petition/online/abschaffung-der-strassenbeitraege .
Auch in der CDU wird die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Hessen ein Thema. Auf Osthessen News wird berichtet, dass sich der CDU-Direktkandidat Andreas Rey gegen Straßenausbaubeiträge ausgesprochen hat.
ZDF-Beitrag: Protest gegen Straßenausbauträge wächst weiter
30. Januar 2018
In der Sendung "Drehscheibe" vom 29. Januar 2018 wird über Beispiele aus Hessen und Bayern berichtet und ein Überblick zur unterschiedlichen Rechtslage in den 16 Bundesländern gegeben. Thema sind auch die Proteste der Allianz gegen Straßenausbaubeiträge in Bayern und das Volksbegehren.
Es ein Damoklesschwert, das immer noch über vielen Grundstückseigentümern schwebt. Entscheidet sich die Kommune für den Ausbau einer Straße und fordert dafür Anliegerbeiträge oft in fünfstelliger Höhe, wirft das nicht selten die gesamte Finanzplanung einer Familie über den Haufen. Für viele stellt sich dann sogar die Frage, ob das eigene Heim noch zu halten ist. Der ZDF-Beitrag ist zu finden unter:
Sendung Drehscheibe, Beitrag ab Minute 12.10
Jetzt keine Bescheide mehr versenden
25. Januar 2018
Nachdem die CSU zumindest angekündigt hat, die umstrittenen Straßenausbaubeiträge (SAB) für Grundstückseigentümer abzuschaffen, herrscht im Freistaat Unsicherheit in den Rathäusern, aber auch bei den Bürgern. Wie soll mit der Willenserklärung der regierenden Partei umgegangen werden? Fest steht nur eins: Mit dem am 22. Januar 2018 eingeleiteten Volksbegehren, initiiert von den Freien Wählern und unterstützt unter anderem vom AVgKD, dem VDGN und dem VSSD muss weiter Druck gemacht werden.
Positiv ist: Am 25. Januar wurde im Landtag mit den Stimmen von CSU und SPD ein Dringlichkeitsantrag der Freien Wähler beschlossen, wonach die Staatsregierung die Kommunen bitten möge, vor der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge keine Bescheide mehr zu verschicken. Bereits Ende des vergangenen Jahres hatte CSU-Innenexperte Florian Herrmann dazu geraten. Der Bayerische Gemeindetag gibt diese Empfehlung ebenfalls.
Für Irritation hatte zuvor bei den Freien Wählern gesorgt, dass Innenminister Joachim Hermann (CSU) noch am 11. Januar 2018 die Aussetzung der Straßenausbaubeiträge abgelehnt habe. Begründet habe er das in einem Schreiben an den finanzpolitische Sprecher der Freie-Wähler-Landtagsfraktion, Bernhard Pohl, mit derzeit noch fehlenden Übergangsregelungen. Dazu erklärte Pohl: „Es sollte daher doch in allernächster Zeit auch rechtlich klar sein, dass es die Beiträge bald nicht mehr gibt. Warum will man nun noch kurz vor Torschluss Bescheide vollstrecken? Das ist entweder Prinzipienreiterei oder der Hinweis darauf, dass es die CSU mit einer kompletten Entlastung der Bürger doch nicht ganz ernst meint.“
Denn genau das versuchen immer noch einige Gemeinden in Bayern: Eilig sollen noch Bescheide verschickt oder vollstreckt werden. Der AVgKD bekräftigt daher seine Forderung:
Bis zur erneuten Änderung des BayKAG muss der Vollzug des Gesetzes in der jetzigen Form im Hinblick auf die Beitragserhebung nach Art 5 I 3 ausgesetzt werden; d.h. kein Erlass von neuen Satzungen, Beitragsbescheiden durch die Gemeinden; kein Erlass von Widerspruchsbescheiden durch die Landratsämter.
AVgKD-Pressemitteilung
Zum Start des Volksbegehrens gegen Straßenausbaubeiträge
22. Januar 2018
Wir freuen uns und begrüßen die Entscheidung der CSU, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen und damit unserer seit über zehn Jahren erhobenen Forderung zu entsprechen. Gemeinsam mit den Mitgliedern der Eigentümerverbände und des VDGN machen wir mit weit über eine halbe Million Bürger in Bayern Druck auf unser Parlament, um unser Bayernland nachhaltig zu befrieden.
Wir bitten die Wählerinnen und Wähler in Bayern, unser mit den FREIEN WÄHLERN und weiteren Verbänden heute eingeleitetes Volksbegehren nach Kräften zu unterstützen. Damit die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge auch praktisch rasch umgesetzt werden kann, fordern wir eine rasche Umsetzung folgender Übergangsvorschriften:
Aufschub des Vollzugs, Erstattung, Rückabwicklung und Heilung von Härtefällen
Gemeinsam auf der Pressekonferenz am 22. Januar in München. Rainer Kallweit (AVgKD), Hubert Aiwanger (Freie Wähler Bayern) und Christoph Schmidt-Jansa (VDGN, v.l.n.r.).
Foto: Lothar Blaschke
Beitragsbescheide nichtig -
Sieg vor Oberverwaltungsgericht
Mecklenburg-Vorpommern: VDGN fordert unverzügliche Rückzahlung von Beiträgen an Prozeßgemeinschaft Sude-Schaale
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Greifswald hat in mehreren Musterverfahren die Beitragsbescheide von Altanschließern aus dem Gebiet des Wasserbeschaffungsverbandes Sude-Schaale (WBV) aufgehoben, der den größten Teil des Altkreises Hagenow umfaßt. Die drei Musterkläger gehören zu den 370 Teilnehmern einer bereits 2009 vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) organisierten Prozeßgemeinschaft. Ihre Klagen richteten sich gegen Beitragsbescheide, die sie wenige Wochen vor Weihnachten 2008 erhalten hatten. In der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht (VG) Schwerin waren die Klagen abgewiesen worden.
Letztlich erfolgreich ging der VDGN hier gegen Manipulationen bei der Ermittlung der Grundstücksflächen vor, die der Berechnung der einzelnen sogenannten Herstellungsbeiträge für das Wasserversorgungssystem des WBV zugrunde liegen. Wie sich bei einer Tiefenprüfung der Kalkulationsunterlagen des WBV durch den VDGN herausstellte, hatte der WBV bei der Flächenermittlung systematisch die Grundstücksflächen großer gewerblicher Wasserverbraucher kleingerechnet. So wurde im Gewerbegebiet Valluhn/Gallin bei der Bestimmung des beitragsrelevanten Nutzungsfaktors nicht die höchstzulässige Zahl von Vollgeschossen bei der Bebauung berücksichtigt, sondern ein kleinerer Wert festgesetzt. Damit fiel für das Gewerbegebiet Valluhn/Gallin rund ein Viertel beitragsfähiger Fläche unter den Tisch. Im Ergebnis mußten dafür vor allem die Eigentümer von Wohngrundstücken mit einem überhöhten Beitragssatz aufkommen.
Deswegen attestierte das OVG nun dem WBV „erhebliche methodische Fehler“. Die Greifswalder
Richter hoben die Abwasserbeitragssatzung des WBV auf, die den beklagten Beitragsbescheiden zugrunde lag.
„Vom WBV fordern wir, das OVG-Urteil nun unverzüglich auf alle anderen 370 Teilnehmer der Altanschließer-Prozeßgemeinschaft anzuwenden und deren gezahlte Beiträge zu erstatten“, betont VDGN-Präsident Christoph Schmidt-Jansa. „Die Widerspruchsverfahren der Teilnehmer an der Prozeßgemeinschaft waren vom WBV vereinbarungsgemäß ruhend gestellt worden. Sie müssen jetzt damit enden, daß die Bescheide von 2008 aufgehoben werden. Das gilt ebenso für die 20 in der Sache beim VG Schwerin anhängigen Verfahren.
Ganz klar zeigt sich in diesem Fall: Ohne das Wirken des VDGN für die Prozeßgemeinschaft wären die Manipulationen bei der Flächenermittlung nicht aufgedeckt worden. Allein die Prüfung der Kalkulationsunterlagen inklusive umfangreicher Kartenwerke durch ein Team von VDGN-Experten hat rund 150 Zeitstunden in Anspruch genommen. Damit wäre ein einzelner Anwalt bei der individuellen Vertretung eines Mandanten heillos überfordert. Das OVG kam letztlich nicht umhin, die vom VDGN ermittelten Tatsachen zu würdigen. Allerdings verbietet es sich, von ´methodischen Fehlern´ zu sprechen. Es geht um Betrug an den Bürgern.
Wir fordern auch die Landesregierung und die politischen Parteien in Mecklenburg-Vorpommern auf, in diesem Fall genau hinzuschauen. Sollte der WBV versuchen, mit juristischen Winkelzügen der Rückzahlung der Beiträge an die Teilnehmer der Prozeßgemeinschaft zu entgehen, entsteht ein beträchtlicher weiterer politischer Schaden. Die Ergebnisse der Bundestagswahl im Nordosten müßten da eigentlich eine Lehre sein.“
Expertenanhörungen in den Landtagen - Handlungsempfehlung
Sollte es in Ihrem Landtag zu einer Expertenanhörung in Sachen STRABS kommen, empfehlen wir das Vorgehen in Schleswig-Holstein als Beispiel, wie man es nicht machen sollte. Richtig dagegen wäre aus meiner Erfahrung in vier Landtagen dagegen folgendes Vorgehen:
Normalerweise beschließt der Innenausschuss eines Landtages eine Expertenanhörung. Die dort beteiligten Fraktionen nennen Fachleute, die sie für Experten halten. Dabei sind durchaus immer wieder Fraktionen bereit, weitere Ihnen bisher nicht bekannte Experten einzuladen (wir empfehlen dafür neben lokalen Experten natürlich den Vorstand des AVgKD, weiter VDGN, Bund der Steuerzahler, Verband Wohneigentum, Eigenheimerverband u.v.a.). Dazu muss man ein Mitglied des Innenausschusses per Telefon oder Mail ansprechen und dringend bitten, den gewünschten Experten einzuladen.
Üblicherweise werden die Experten dann vom Präsidenten des Landtagsamtes eingeladen und Fahrtkostenersatz zugesagt. In München bat uns ein Abgeordneter, gleich direkt mit seiner persönlichen Empfehlung den Landtagspräsidenten anzusprechen und um Einladung zu bitten. Das hat geklappt…
Üblicherweise gibt jeder Experte dann eine schriftliche Stellungnahme ab. Manchmal bleibt es dabei, meist gibt es im Anschluss dann noch eine mündliche Anhörung.
Wenn Sie von so etwas ähnliches in Ihrem Bundesland hören, bitte schnell informieren.
Prof. Dr. Rainer Kallwait
1. Vorsitzender