Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat jetzt endlich dem Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zugestimmt. Bis zum darin vorgesehenen Erhebungsverbot gilt als Übergangslösung weiterhin eine Förderrichtlinie. Laut dieser übernimmt das Land auf Antrag der Kommunen 100 Prozent der Kosten für Straßenausbaumaßnahmen, die ab dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden.
Dazu erklärt VDGN-Präsident Jochen Brückmann: „Mit dem Gesetz wird endlich auch im bevölkerungsreichsten deutschen Bundesland Rechtssicherheit für alle Grundeigentümer geschaffen. Für sie steht nun fest, dass sie künftig nicht mehr mit den Kosten für die Erneuerung und den Ausbau bestehender kommunaler Straßen vor ihrer Tür belastet werden. Das ist vor allem auch ein Erfolg zahlreicher Bürgerinitiativen, die viele Jahre unnachgiebig auf die politischen Entscheidungsträger eingewirkt haben. Ohne sie wäre es nie zu einer solchen Gesetzesänderung gekommen. Leider hat der Landtag von NRW die Chance vertan, eine eindeutige Stichtagsregelung und einen Härtefallfonds zu verabschieden. Selbst in den Jahren 2022 und 2023 sind noch Beitragsbescheide für Ausbaumaßnahmen ergangen, die nicht vom Stichtag 1. Januar 2018 erfasst werden. Unter dem Strich ist Nordrhein-Westfalen jedoch nunmehr das neunte Bundesland, in dem Grundstückseigentümer künftig keine Straßenausbaubeiträge mehr zu befürchten haben. Auch in den verbliebenen Ländern sollte endlich erkannt werden, dass diese Beitragsform keine Berechtigung mehr hat.“